Fragen & Antworten zur Mütterkur
Wenn du Fragen zur Kur ohne Kind hast, kannst du uns selbstverständlich direkt kontaktieren.
Hier haben wir schon einmal häufig gestellte Fragen für dich beantwortet.
Mütterkur FAQ
Was genau ist eigentlich eine Mütterkur?
Eine Mütterkur dient der Rehabilitation und Prävention für Mütter. Es geht also um die Wiederherstellung der Gesundheit und um Vorsorge. Die Kur findet ohne Kinder statt.
Die Therapiemaßnahmen und -angebote sind vielfältig. Sie reichen von medizinischen und ärztlichen Behandlungen über Sport- und Bewegungsangebote, physiotherapeutischen Anwendungen, Infoangeboten mit wichtigen Gesundheitstipps, Ernährungsberatung bis hin zu psychologischer Beratung und Entspannungsangeboten.
Behandelt werden insbesondere drohenden Erkrankungen und Störungen, die dem Behandlungsspektrum der Fachklinik Schwaben entsprechen – von Stoffwechselerkrankungen über Magen-Darm-Erkrankungen bis hin zu orthopädischen Erkrankungen.
In der Regel dauert eine Mütterkur drei Wochen. Die Verweildauer kann bei Bedarf aber auch kürzer angesetzt werden.
Wann habe ich Anspruch auf eine Mütterkur?
Besonders, wenn dir die Entstehung oder Verschlechterung von Erkrankungen drohen oder Risikofaktoren vorliegen, die beeinflussbar sind. Wenn du z.B. Übergewicht hast und/oder Bewegungsmangel vorliegt können sich daraus Diabetes-Typ2-Erkrankung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder orthopädischen Erkrankungen entwickeln, falls sie nicht bereits vorliegen. Eine Mütterkur ist dazu da, der Entwicklung und Verschlechterung von Krankheiten vorzubeugen.
Habe keine Scheu, mit deinem Arzt zu sprechen. Wenn er sieht, dass eine Kur ohne Kind dir helfen kann, wird er dir ein Attest ausstellen. Sobald das Attest vorliegt, kannst du deine Kur bei deiner Krankenkasse beantragen. Den Kurantrag kann dein Arzt für dich ausfüllen oder wir helfen dir dabei.
Wer trägt die Kosten für eine Mütterkur?
Die Kosten werden voll von deiner Krankenkasse übernommen, wenn sie die Kur genehmigt hat. Dein gesetzlich geregelter Eigenanteil beträgt 10,- € pro Tag. Von diesem Eigenanteil kannst du unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden oder der Betrag kann reduziert werden. Den erforderlichen Antrag gibt es bei deiner Krankenkasse. Wenn du hierzu Fragen hast, kontaktiere uns gerne. Wir helfen dir weiter. Deine Krankenkasse übernimmt übrigens auch die Reisekosten. Dein Eigenanteil beträgt hier zwischen 5,- und 10,- € pro Person und Fahrt.
Kann ich mir eine Kurklinik aussuchen?
Ja, du hast das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“. Das ist rechtlich gemäß §8 SGB IX geregelt. Deine Wunschklinik muss grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Sie muss sich nachweislich für die Reha deiner Erkrankungen oder gesundheitlichen Störungen eignen und nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. Außerdem müssen die Klinik und deine Krankenkasse einen Versorgungs- und Belegungsvertrag miteinander geschlossen haben. Bei unserer Klinik bist du mit allem auf der sicheren Seite.
Wer bestimmt, ob mir eine Kur zusteht?
Zuerst wird dir dein Arzt ein Attest ausstellen, wenn er sieht, dass du gesundheitlich Probleme hast, die mit hohen Belastungen zusammenhängen. Wenn du ein solches Attest hast, kannst du einen Kurantrag bei deiner Krankenkasse stellen. Dabei kann dir dein Arzt helfen oder wir tun es. Deine Krankenkasse muss den Antrag genehmigen, damit dir eine Kur zusteht. Aber auch wenn dein Antrag abgelehnt wird, ist das letzte Wort nicht gesprochen. Gemeinsam mit deinem Arzt kannst du Widerspruch eingelegen.
Muss ich mir Urlaub für die Mütterkur nehmen?
Nein, das musst du nicht. Wenn du berufstätig bist und deine Krankenkasse die Vorsorgekur genehmigt hat, zahlt dein Arbeitgeber deinen Lohn während der Kur weiter und rechnet dir keine Urlaubstage an.
Meine Mütterkur hat mir richtig gutgetan. Kann ich nochmal eine Kur machen?
Ja, du hast in der Regel alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Gibt es Gründe dafür, dass deine nächste Kur bereits früher stattfinden sollte, kannst du einen neuen Kurantrag auch entsprechend früher stellen. Auch, wenn du z.B. kürzlich eine Mutter-Kind-Kur gemacht hast. Sprich uns einfach an! Wir schauen uns deine individuellen Möglichkeiten an und beraten dich gerne.
Kontakt
Ob deine Mütterkur bereits genehmigt ist, du einen Antrag stellen möchtest oder ob dein Kurantrag vielleicht abgelehnt wurde: Füll einfach das Kontaktformular aus.
Wir melden uns schnell bei dir und besprechen, wie es weitergeht.